Antrag auf Baugenehmigung zur Umwidmung der bestehenden Gästezimmer im 1. OG zu 3 Ferienwohnungen, Umwidmung eines Gastraumes im EG zu einem gewerblichen Büro sowie Errichtung einer Freitreppe und Balkonüberdachung; Schöffauer Str. 95, Fl.Nr. 1397


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gebäude wurde bis vor wenigen Jahren als Gastwirtschaft einschl. Gästezimmer im 1. OG genutzt. Mit vorliegendem Antrag soll nun ein Gastraum im EG in ein Büro umgenutzt werden, welches für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb, die vorhandene Fernwärmegesellschaft und für die Verwaltung der vorhandenen Ferienwohnungen genutzt werden soll.
Die Gästezimmer im 1. OG sollen derart umgebaut werden, sodass sich daraus drei Ferienwohnungen ergeben. Diese sollen über eine Außentreppe auf der Südseite des Gebäudes erreichbar sein.

Beschluss

Über das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht entschieden werden, da keine Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben war. GR Bleier war aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Aufgrund des Ablaufs der Einvernehmensfrist zum 19.05.2025 gilt ab diesem Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 13:31 Uhr