Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Gewerbeeinheiten und 10 Wohneinheiten; Rosenheimer Str. 2, Fl.Nrn. 317/18, 317/38, 317/41, 317/27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück bzw. die betroffenen Flurnummern sind bisher mit einem Gebäude und Nebenanlagen bebaut. Diese sollen abgerissen werden. Der nordöstliche Teil des Grundstücks ist mit einem Einfamilienhaus beplant (eigener Vorbescheidsantrag).
Das beantragte Gebäude soll 2 Gewerbeeinheiten und 10 Wohneinheiten beinhalten und entlang der Rosenheimer Straße errichtet werden. Die Firsthöhe soll gemessen aber der Rosenheimer Straße 9,78 m und gemessen auf der Rückseite (Am Neugrund) 12,14 m betragen. Die Wandhöhe an der Rosenheimer Straße 6,50 m und auf der Seite Am Neugrund 8,64. Die Dachneigung soll 35° haben. Die Gebäudelänge entlang der Rosenheimer Straße soll 34 m und die Breite 9,99 m bzw. mit dem Querbau 13,99 m betragen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.05.2025 13:31 Uhr