Vorberatung über den Erlass einer Spielplatzsatzung für die Gemeinde Kiefersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des Zweiten Modernisierungsgesetzes wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die Verpflichtung zur Herstellung von Spielplätzen im Sinne des Art. 7 Abs. 3 BayBO ab dem 01.10.2025 entfällt.
Demnach wurde dieser Vorgang kommunalisiert, d.h., die staatliche Verpflichtung zur Errichtung entfällt ersatzlos, die Kommunen erhalten jedoch eine Satzungsermächtigung über die Erforderlichkeit, Modalitäten des Nachweises und die Ablöse. Geregelt ist dies im neu geschaffenen Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO. Es besteht also künftig nur noch eine Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich per Satzung anordnet.
Diskussionsverlauf
Im Laufe der Diskussion wird aus dem Gremium angeregt, auch die Erweiterung von Wohngebäuden auf fünf Wohneinheiten unter die Spielplatzpflicht zu stellen. Gemäß Mustersatzung wären nur Neubauten hiervon erfasst. Zudem soll zur Ermittlung des Ablösebetrags kalkuliert werden, wie viel der Neubau eines Spielplatzes kosten würde. Dies soll Grundlage für die Höhe des Ablösebetrags werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss nimmt von der neuen Rechtslage und der kommunalen Satzungsermächtigung zur Festlegung einer Pflicht zur Herstellung von Spielplätzen Kenntnis.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dass grundsätzlich für das Gemeindegebiet Kiefersfelden eine Spielplatzsatzung eingeführt werden soll und beauftragt die Verwaltung, die Satzung auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags sowie den in der Diskussion vorgebrachten Punkten (Erweiterungsbauten, Ablösebetrag) auszuarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses dem Gremium vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 13:31 Uhr