4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer" betreffend das Grundstück Gewerbepark 5, Fl.Nr. 337/11, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen geäußert:

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Regierung von Oberbayern,
Bayerisches Landesamt für Umwelt,
IHK München und Oberbayern,
bayernets erdgas transport systeme,
Bayernwerk,
Landratsamt Rosenheim, 
Eisenbahn-Bundesamt,
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd,
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Zur Bebauungsplanänderung hat sich von den Nachbarn niemand geäußert.

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 
4. Änderung des Bebauungsplanes 
„Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 337/11
  
§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 337/11, Gewerbepark 5

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 337/11 soll für einen heimischen Betrieb die Möglichkeit schaffen, ein eigenes Betriebsgebäude zu erstellen.
Das städtebauliche Konzept wird durch das zusätzlich
geschaffene Baurecht, das in seiner Größe zur bestehenden Bebauung untergeordnet ist, nicht geändert.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:42 Uhr