4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer" betreffend das Grundstück Gewerbepark 5, Fl.Nr. 337/11, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 06.12.2017 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
4. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 337/11
§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ wird wie folgt geändert:
Fl.Nr. 337/11, Gewerbepark 5
Begründung:
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0