Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage; Marblingstr. 37, FlNr. 271/100


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-West" (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • das Baufenster wird durch die bauliche Anlage überschritten.

Der geplante Garagenanbau ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:31 Uhr