Antrag auf Vorbescheid von Herrn Anton Maier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Bergweg (Fl.Nr. 906/5 und 906/11)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den Bergweg (Gemeindestraße).
Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen.
Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern.
Entstehende Kosten für die notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom) sind vom Bauherrn zu tragen.
Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Der durch das Grundstück verlaufende bestehende Fußweg ist uneingeschränkt zu erhalten bzw. auf Kosten des Bauherrn umzulegen.
Die in der Satzung über Örtliche Bauvorschriften normierten Mindestabstände von Haupt- und Nebengebäude zu öffentlichen Verkehrsflächen sind einzuhalten. Der Unterschreitung wird nicht zugestimmt.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:43 Uhr