Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 16.01.2024 | ö | beschließend | 12.1 |
Sachverhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.
Beschluss
- Behörden und Träger öffentlicher Belange
Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme
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Name
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Datum
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Stellungnahme
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1
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Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
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keine Stellungnahme
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2
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Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
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keine Stellungnahme
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3
|
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
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03.11.2023
|
keine Einwände
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4
|
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
|
29.11.2023
|
Hinweise
|
5
|
Deutsche Post AG
|
|
keine Stellungnahme
|
6
|
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
|
|
keine Stellungnahme
|
7
|
Deutsche Transalpine Ölleitung
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|
keine Stellungnahme
|
8
|
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
|
27.11.2023
|
keine Einwände
|
9
|
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
|
22.11.2023
|
Hinweise
|
10
|
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
|
|
keine Stellungnahme
|
11
|
Bayerisches Landesamt für Umwelt
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22.11.2023
|
Hinweise zu einzelnen Bplänen
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12
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
|
29.11.2023
|
keine Einwände; Hinweise
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13
|
Amt für ländliche Entwicklung
|
|
keine Stellungnahme
|
14
|
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
|
06.11.2023
|
keine Einwände
|
15
|
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
|
|
keine Stellungnahme
|
16
|
Bayerischer Waldbesitzer Verband
|
|
keine Stellungnahme
|
17
|
Landesbund Vogelschutz
|
|
keine Stellungnahme
|
18
|
Landesfischereiverband Bayern e.V.
|
|
keine Stellungnahme
|
19
|
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
|
20.11.2023
|
keine Einwände
|
20
|
Handwerkskammer für Oberbayern
|
04.12.2023
|
keine Einwände; Hinweise
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21
|
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
|
|
keine Stellungnahme
|
22
|
Kreisjugendring Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
23
|
Staatliches Bauamt Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
24
|
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
25
|
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
|
17.11.2023
|
keine Einwände
|
26
|
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
27
|
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
28
|
Polizeiinspektion Brannenburg
|
06.11.2023
|
keine Einwände
|
29
|
Gemeindewerke Kiefersfelden
|
|
keine Stellungnahme
|
30
|
Gemeindewerke Oberaudorf
|
|
keine Stellungnahme
|
31
|
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
|
|
keine Stellungnahme
|
32
|
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
|
|
keine Stellungnahme
|
33
|
Bayernets GmbH
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07.11.2023
|
keine Einwände
|
34
|
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
|
|
keine Stellungnahme
|
35
|
ESB Energie Südbayern GmbH
|
29.11.2023
|
keine Einwände
|
36
|
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
|
27.11.2023
|
keine Äußerung
|
37
|
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
|
|
keine Stellungnahme
|
38
|
Regierung von Oberbayern Raumordnung
|
|
keine Stellungnahme
|
39
|
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
|
|
keine Stellungnahme
|
40
|
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
|
|
keine Stellungnahme
|
41
|
E.ON Energie Deutschland GmbH
|
|
keine Stellungnahme
|
42
|
INNergie GmbH
|
06.11.2023
|
keine Einwände
|
43
|
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
|
13.11.2023
|
keine Einwände
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44
|
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
|
12.12.2023
|
Hinweise zu Inhalten
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45
|
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
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07.12.2023
|
keine Äußerung
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46
|
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
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|
keine Stellungnahme
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47
|
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
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|
keine Stellungnahme
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48
|
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
|
23.11.2023
|
keine Äußerung
|
49
|
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
|
21.11.2023
|
keine Einwände
|
50
|
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
|
|
keine Stellungnahme
|
51
|
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
|
|
keine Stellungnahme
|
52
|
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
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|
keine Stellungnahme
|
53
|
Bayerngas GmbH
|
|
keine Stellungnahme
|
54
|
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
|
07.11.2023
|
keine Einwände
|
55
|
Immobilien Freistaat Bayern
|
|
keine Stellungnahme
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56
|
Die Autobahn GmbH des Bundes
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|
keine Stellungnahme
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Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise
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Name
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Datum
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Stellungnahme
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1
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Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
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keine Stellungnahme
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2
|
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
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|
keine Stellungnahme
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3
|
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
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03.11.2023
|
keine Einwände
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5
|
Deutsche Post AG
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keine Stellungnahme
|
6
|
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
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|
keine Stellungnahme
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7
|
Deutsche Transalpine Ölleitung
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|
keine Stellungnahme
|
8
|
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
|
27.11.2023
|
keine Einwände
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10
|
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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|
keine Stellungnahme
|
13
|
Amt für ländliche Entwicklung
|
|
keine Stellungnahme
|
14
|
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
|
06.11.2023
|
keine Einwände
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15
|
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
|
|
keine Stellungnahme
|
16
|
Bayerischer Waldbesitzer Verband
|
|
keine Stellungnahme
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17
|
Landesbund Vogelschutz
|
|
keine Stellungnahme
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18
|
Landesfischereiverband Bayern e.V.
|
|
keine Stellungnahme
|
19
|
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
|
20.11.2023
|
keine Einwände
|
21
|
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
|
|
keine Stellungnahme
|
22
|
Kreisjugendring Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
23
|
Staatliches Bauamt Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
24
|
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
25
|
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
|
17.11.2023
|
keine Einwände
|
26
|
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
|
|
keine Stellungnahme
|
27
|
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
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|
keine Stellungnahme
|
28
|
Polizeiinspektion Brannenburg
|
06.11.2023
|
keine Einwände
|
29
|
Gemeindewerke Kiefersfelden
|
|
keine Stellungnahme
|
30
|
Gemeindewerke Oberaudorf
|
|
keine Stellungnahme
|
31
|
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
|
|
keine Stellungnahme
|
32
|
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
|
|
keine Stellungnahme
|
33
|
Bayernets GmbH
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07.11.2023
|
keine Einwände
|
34
|
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
|
|
keine Stellungnahme
|
35
|
ESB Energie Südbayern GmbH
|
29.11.2023
|
keine Einwände
|
36
|
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
|
27.11.2023
|
keine Äußerung
|
37
|
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
|
|
keine Stellungnahme
|
38
|
Regierung von Oberbayern Raumordnung
|
|
keine Stellungnahme
|
39
|
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
|
|
keine Stellungnahme
|
40
|
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
|
|
keine Stellungnahme
|
41
|
E.ON Energie Deutschland GmbH
|
|
keine Stellungnahme
|
42
|
INNergie GmbH
|
06.11.2023
|
keine Einwände
|
43
|
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
|
13.11.2023
|
keine Einwände
|
45
|
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
|
07.12.2023
|
keine Äußerung
|
46
|
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
|
|
keine Stellungnahme
|
47
|
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
|
|
keine Stellungnahme
|
48
|
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
|
23.11.2023
|
keine Äußerung
|
49
|
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
|
21.11.2023
|
keine Einwände
|
50
|
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
|
|
keine Stellungnahme
|
51
|
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
|
|
keine Stellungnahme
|
52
|
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
|
|
keine Stellungnahme
|
53
|
Bayerngas GmbH
|
|
keine Stellungnahme
|
54
|
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
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07.11.2023
|
keine Einwände
|
55
|
Immobilien Freistaat Bayern
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|
keine Stellungnahme
|
56
|
Die Autobahn GmbH des Bundes
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|
keine Stellungnahme
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen
4 Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023
Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
9 Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023
Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
11 Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 22.11.2023
Abwägungsvorschlag
Für den gegenständlichen Bebauungsplanbereich sehen Gefahrenhinweiskarten für Geogefahren die potentiellen Gefahren von Hangabbrüchen sowie randlich die potentielle Gefahr von Steinschlag/Blockschlag. Die Stellungnahme verweist selbst auf keine Veränderung der diesbezüglichen Situation durch die Änderung des Bebauungsplans bezüglich von Dachaufbauten. Eine durch die Zulassung von Dachaufbauten zunehmende Wohnnutzung und damit einhergehende erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Personen im potentiellen Gefahrenbereich könnte sich ergeben. Dies bewirkt jedoch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation keine derartige Veränderung, sodass von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen werden muss.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
12 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom
29.11.2023
29.11.2023
Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt. Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
20 Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023
Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
44 Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom
12.12.2023
12.12.2023
Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar.
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.
Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.
Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.
Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 10:13 Uhr