Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

1. Vorberatung am 01.06.2022 
2. Vorberatung am 03.08.2022 
3. Vorberatung am 03.05.2023 
4. Vorberatung am 02.04.2025 jeweils im Technischen Ausschuss. 

Nach rechtlichen Abstimmungsgesprächen und der Schwierigkeit, pauschale Befreiungen hinsichtlich „historischer Baulinien“ in einer Satzung zu verankern, schlägt die Verwaltung vor, die Regelungen zu Abständen zu Verkehrswegen allein für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sowie Garagen und Carports beizubehalten. 
Abstände für Hauptgebäude ergeben sich zum einen aus den allgemeingültigen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO und zum anderen aus den im Innen- und Außenbereich zur Bewertung herangezogenen vorhandenen Baulinien und den Baugrenzen in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. 
Wichtig erscheint vielmehr die Regelung für Nebenanlagen, Garagen und Carports beizubehalten, da durch solche Anlagen oft Einfahrtsbereiche und Sichtdreiecke eingeschränkt werden könnten und eine Freihaltung des direkten Straßenraumes aus städtebaulicher Sicht anzustreben wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften, wie sie als Anlage Nr. dieser Niederschrift beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungsänderung umzusetzen. Die Satzung soll zum 01.05.2025 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2025 09:49 Uhr