Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Penz-Bichl", Fl.Nrn. 847 u. 912/30
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Penz-Bichl“ für die Flurstücke 847 und 912/30, Gemarkung Kiefersfelden, vom 19.04.2023.
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB zur Sicherung der Planung im vorgesehenen Geltungsbereich am 19.04.2023.
Bekanntmachung und Inkrafttreten der Satzung über die Veränderungssperre am 24.04.2023. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Für die Gemeinde besteht gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Möglichkeit, zur weiteren Sicherung der künftigen Planung des sich noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Penz-Bichl“, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Notwendigkeit der Verlängerung der Gültigkeitsfrist der Veränderungssperre für die Fl.Nrn. 847 und 912/30, Gemarkung Kiefersfelden, Franz-Prantl-Str. 22-30, sowie dem vorgelegten Entwurf der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geplanten Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Penz-Bichl“, wie sie als Anlage dieser Niederschrift beiliegt.
Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt zum 24.04.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2025 09:49 Uhr