Beteiligung der Gemeinde im wasserrechtlichen Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme: Gewässerbenutzungen zum Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1373, Brünnsteinstr. 49


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller erhielt 2004 eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung eines Fischteiches zum Zwecke der Fischhaltung und als Biotopweiher. Diese Erlaubnis war bis zum 31.12.2024 befristet. Am 28.12.2024 wurde die Verlängerung bzw. Neuerteilung der Erlaubnis beantragt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Verlängerungsantrag zum Betrieb einer Fischteichanlage Kenntnis.

Unter Berufung auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 15.01.2025, welche mittels Inhalts- und Nebenbestimmungen klare Vorgaben zur wasserrechtlichen Handhabung der Teichanlage festsetzt, beschließt der Technische Ausschuss, der Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung vom 28.09.2004 zuzustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landratsamt Rosenheim  - Abteilung  Wasserrecht von Seiten der Gemeinde eine positive Stellungnahme zu formulieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 17:21 Uhr