Widmung der Ortsstraßen "Goethestraße" und "Schillerstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ wurden die beiden Erschließungsstraßen „Schillerstraße“ und „Goethestraße“ neu gebaut. Die beiden Straßen sind bis auf die Feinteerung fertig gestellt. Sie sind nun gem. Art. 6 BayStrWG zu widmen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Kirchdorf a. Inn. 
Die „Goethestraße“ liegt auf ihrer gesamten zu widmenden Länge von 299 m auf der Flur-Nr. 326, Gem. Kirchdorf a. Inn. Die „Schillerstraße“ liegt auf der Flur-Nr. 326/24, ebenfalls Gem. Kirchdorf a. Inn (Länge: 92 m). 
Als Ortsstraßen dienen sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage bzw. innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. 
Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn trägt die Baulast an den neu geschaffenen Straßen. 
Die Lagepläne sind im RIS eingestellt. 

Beschluss

Die „Goethestraße“ sowie die „Schillerstraße“ werden jeweils als Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.02.2024 08:58 Uhr