BV Schillerstr.; Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ (Schillerstraße). Das Wohnhaus soll folgende Maße aufweisen:
Länge: 10,74 m
Breite: 8,99 m
Traufhöhe: 5,855 m, Firsthöhe: 7,95 m
An das Wohnhaus wird ein Wintergarten angebaut, mit einer Länge von 7 m und einer Breite von 4 m. Weiterhin wird ein Doppelcarport mit Abstellraum errichtet (Länge insgesamt: 8,99 m, Breite Carport: 6,615 m, Breite Abstellraum: 3 m). Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse. Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung und Dachform). Festgesetzt ist eine Dachneigung von 17° bis 32° bei Hauptgebäuden. Bei Nebengebäuden gilt die Festsetzung analog. Der Wintergarten soll eine Dachneigung von 2° aufweisen.
Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen. Gründe die gegen das Bauvorhaben bzw. die Befreiung sprechen sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag sowie der beantragten Befreiung wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.06.2024 07:51 Uhr