Sonderprogramm kommunale Trinkbrunnen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Jahr 2024 kann im Rahmen der geltenden RZWAS (Nr. 2.4) die Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen gefördert werden. Vorteile wie Klimavorsorge, öffentliche Bereitstellung des Lebensmittels Wasser und Gesundheitsvorsorge sind zu nennen.
Förderfähig sind Planung und Errichtung mit Installation sowie Zu- und Ableitung.
Nicht förderfähig sind Betriebs- und Reparaturkosten.
Höhe der Zuwendung: 90 %, maximal 15.000 €.
Vorschlag der Verwaltung:
- Vorsorgliche Stellung eines Förderantrages.
- Prüfung der Umsetzbarkeit.
- Als Standort wird der Bereich zwischen Parkplatz Wirt´s Kathi und Edeka Parkplatz vorgeschlagen (Ortsmitte von Kirchdorf, gut zugänglich und erschließbar).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Prüfung der Errichtung eines Trinkwasserbrunnens zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen und mögliche Brunnenalternative zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Datenstand vom 05.06.2024 07:51 Uhr