BV Hauptstr. 9; Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu 14 Wohneinheiten, energetische Sanierung und Abbruch des best. Holzlagers und des Späneturms auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/1, Gem. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.06.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt auf dem Anwesen Hauptstr. 9 eine Nutzungsänderung von gewerblichen Flächen zu 14 Wohneinheiten, die energetische Sanierung sowie den Abbruch des bestehenden Holzlagers und Späneturms.
Das Nord-Süd-Gebäude hat eine Länge von 38,67 m und eine Breite von 11,60 m. Das Ost-West-Gebäude hat eine Länge von 18,80 m und eine Breite von 10,10 m.
Die Nutzungsänderung findet auf zwei Geschossen statt, das Gebäude ist teilunterkellert. Die Wohnungen sind im Erdgeschoss von verschiedenen Eingängen aus erreichbar, im Obergeschoss über diese über Außentreppen und anschließend Balkone erreicht. Dem Gebäude stünden künftig insgesamt 23 Stellplätze zur Verfügung (4 Stellplätze sind derzeit auf Fremdgrund geplant). 
Der bestehende Dachstuhl soll abgebrochen werden. Das neue Dach soll eine niedrigere Neigung wie bisher aufweisen, weshalb der First um knapp 80 cm niedriger liegen soll. Der Bestand soll an der Außenwand neu gedämmt werden. 
Die Zufahrt soll zwischen dem Rathaus und dem bestehenden Gebäude erfolgen. 
Laut Bauantrag verändern sich die Abstandsflächen gegenüber dem Bestand nicht. 
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Ob sich das Vorhaben in die umgebende Bebauung einfügt, entscheidet das Landratsamt Rottal-Inn.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag wie eingereicht zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr