BV Tannenstr. 32 u. 32a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung zweier Stellplätze sowie eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/50, Gem. Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Tannenstr. 32 bzw. 32a zwei Stellplätze und einen Carport errichten. Diese sollen im Nordwesten errichtet werden.
Der Carport soll eine Breite von 6,03 m und eine Tiefe von 5,05 m erhalten bei einer Höhe von 2,18 m. Das Vorhaben ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO (überdachter Stellplätz mit einer Fläche bis 50 m².
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hitzenau-Ost, BA III“, zul. geändert durch Deckblatt Nr. 2. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 2.2 (Garagen und Nebengebäude): Garagen sind nur auf den hierfür festgelegten Flächen zulässig.
- Nr. 2.3 (Stellplätze): Stellplätze sind nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen zulässig.
Der Carport und die Stellplätze sollen jedoch außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen errichtet werden.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Hitzenau-Ost, BA III“ zur Errichtung eines Carports und zweier Stellplätze wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr