BV Egerlandstr. 10; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Dachverlängerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 526/22, Gem. Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück Egerlandstr. 10 in Hitzenau ein Gartenhaus mit Dachverlängerung errichten. Das Vorhaben soll an der Westgrenze des Anwesens errichtet werden.
Das komplette Gebäude soll eine Länge von 8,75 m, eine Breite von 3,50 m und eine Höhe von 2,17 m aufweisen. Somit wäre das Vorhaben verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hitzenau-Ost, BA I“. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 06 (Garagen und Nebengebäude): Nebengebäude sind dem Hauptgebäude gestalterisch und materialmäßig anzupassen. Dächer sind als Satteldach auszubilden.
- Nr. 3.2 (Baugrenzen)
Das Gebäude soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Zudem ist ein flaches Pultdach geplant.
Die Unterschrift des westlich gelegenen Nachbarn ist vorhanden. Eine Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor. Sonstige öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Hitzenau-Ost, BA I“ zur Errichtung eines Gartenhauses mit Dachverlängerung wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr