Antrag auf ganzjährige Förderung mit Faktor 2,0 für unter Dreijährige in auswärtigen Kindergärten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein Kind, das während des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr vollendet, kann entweder weiter bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem erhöhten Faktor 2,0 bei der Personalkostenförderung abgerechnet werden oder ab dem Monat des vollendeten dritten Lebensjahres mit dem Grundfaktor weiter gefördert werden. Die Entscheidung über die Höhe des Förderfaktors kann der jeweilige Kindergarten nicht alleine treffen, er benötigt die Zustimmung der Wohnsitzgemeinde des Kindes hierfür.
Bei den in eigener Trägerschaft der Gemeinde stehenden Kindergärten wurde folgende Regelung getroffen: Verbleibt das Kind in einer U3-Gruppe auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres wird weiter der erhöhte Faktor verrechnet, da in diesen Gruppen auch entsprechend Personal vorgehalten wird. Verlässt das Kind die U3-Gruppe und wechselt in eine Regelgruppe wird sowohl der Faktor als auch die Kindergartengebühren entsprechend reduziert.
Der Caritasverband beantragt nun für den Kath. Kindergarten St. Nikolaus in Erlach eine generelle Anerkennung der Weiterförderung mit Faktor 2,0 für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollenden. Es ist damit zu rechnen, dass ähnliche Anträge in Zukunft auch für die Kindergärten Marienhöhe und Dreifaltigkeit gestellt werden.
Der Basiswert beträgt für Kindertageseinrichtungen (bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden) 2016 derzeit
1.084,23 €,
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die generelle Förderung abzulehnen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 17.05.2016 07:32 Uhr