Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit von 09.12.2015 bis 25.01.2015 erfolgt ist, ist die Stellungnahme eines Grundstückseigentümers im dortigen Bereich eingegangen.
In dieser wird eingewendet, dass der Einmündungsbereich Waldblickstraße von –Siemens-Straße so ausgebaut werden soll, so dass mit sämtlichen landwirtschaftlichen Maschinen, insbesondere mit einer Zugmaschine mit 2 Anhängern bzw. mit einem Mähdrescher mit Schneidwerkanhänger auf dem Grundstück des Einwenders, problemlos zu- und abgefahren werden kann.
Durch die Verlegung der Waldblickstraße entsteht ein Umweg, längere Wartezeiten usw., die dem Einwender die Bewirtschaftung erschweren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Planer wird beauftragt, die Zufahrt von der von-Siemens-Straße bis zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 so zu planen, dass diese für sämtliche Fahrzeuge, die zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen notwendig sind, nutzbar und befahrbar ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte Einwendung zur Kenntnis. Der Planer ist zu beauftragen die Zufahrt so auszugestalten, damit diese für sämtliche landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die zur Bewirtschaftung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen notwendig sind, befahrbar ist.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB, die mit Schreiben vom 02.12.2015 erfolgt ist, wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt:
- Bayerisches Land für Denkmalpflege, G 23 Bauleitplanung, München
- Deutsche Telekom Technik GmbH, NL Süd PTI 12, Regensburg
- Landratsamt Rottal-Inn, Sachgebiet 41.3, Bauamt
- Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Rottal-Inn, Fachbereich Naturschutz
- Landratsamt Rottal-Inn ,Technische Abteilung
- Landratsamt Rottal-Inn ,Tiefbau
- Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung, Landshut
- Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen
- Regionaler Planungsverband Landshut
- E.ON Netz GmbH, Bamberg
- Stadt Simbach am Inn
- Bayernwerk AG, Eggenfelden
Keine Rückmeldung gab es von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Rottal-Inn ,Technische Abteilung
- Landratsamt Rottal-Inn ,Tiefbau
- Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung, Landshut
- Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen
- Regionaler Planungsverband Landshut
- E.ON Netz GmbH, Bamberg
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände bzw. Äußerungen vorgetragen:
- Landratsamt Rottal-Inn, Sachgebiet 41.3, Bauamt mit Schreiben vom 08.01.2016
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Einwände bzw. Äußerungen vorgetragen:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 17.12.2015
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem der Geltungsbereich des Deckblattes Nr.1 mit dem seit 1991 rechtskräftigen Bebauungsplan Atzing identisch ist und bereits ein Baurecht besteht, gilt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Archäologischen Außenstelle Landshut vom 27.12.1995 weiter. Dort wird folgendes vermerkt: Belange der Bodendenkmalpflege werden durch die nochmalige Änderung des Bebauungsplans „ Gewerbegebiet Atzing II in Atzing nicht berührt. Es bestehen seitens unserer Dienststelle keine Bedenken.
Aufgrund dieser Stellungnahme vom 27.12.21995 sieht die Verwaltung einen Vertrauens- und Bestandsschutz, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Änderung des Bebauungsplans mit dem Deckblatt 1 nicht verändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 17.12.2015 zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0
Landratsamt Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde vom 04.01.2016
Die Stellungnahme des Landratsamts Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde vom 04.01.2016 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise des Landratsamts Rottal-Inn, Naturschutz werden beachtet. Zur Ausarbeitung und Umsetzung der Grünordnungsplanung für das Baugebiet soll das Landschaftsplanungsbüro Kloße-Dichtl, Triftern beauftragt werden.
Zur Umsetzung der ökologischen Anregungen müssten die sich im Privatbesitz befindenden Grundstücksflächen von der Gemeinde erworben werden.
Alternativ könnte das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 1434, Gemarkung Kirchdorf a. Inn mit einer Fläche von 7.072 m² als ökologische Ausgleichsfläche herangezogen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen des Landratsamts Rottal-Inn, Naturschutz zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Grünordnungsplanung zu beauftragen.
Der Gemeinderat beschließt, dass das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 1434, Gemarkung Kirchdorf a. Inn mit einer Fläche von 7.072 m² als ökologische Ausgleichsfläche herangezogen wird.
Abstimmungsergebnis 19 / 15 : 4
Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz vom 05.01.2016
Die Stellungnahme des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz vom 05.01.2016 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz werden beachtet.
Zur Überarbeitung und Anpassung der Lärmkontingente sollte ein versiertes Ing. Büro beauftragt werden.
Da das Ing.- Büro Bekon GmbH, Landshut das Lärmgutachten bei der Aufstellung des Bebauungsplans GE Atzing II erstellt hat und auf dieses aufbauen könnte, wäre es sinnvoll das Ing.-Büro mit der Überarbeitung und Anpassung des Lärmschutzgutachtens zu beauftragen.
Der Gemeinde Kirchdorf a. Inn liegt ein Angebot des Ing.-Büros Bekon vom 14.04.2016 (Honorar ca. 4.000,00 € /brutto
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis. er Gemeinderat beschließt das Ing.-Büro Bekon, Landshut auf Grundlage des Angebots vom 14.04.2016 mit der Überarbeitung und Anpassung des Lärmschutzgutachtens zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis 19 / 14 : 5
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.12.2015
Die Stellungnahme des der Deutschen Telekom vom 15.12.2015 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Auf die Stellungnahme wird verwiesen und daher nicht verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise der Telekom betreffen die Ingenieurleistungen im Rahmen der Baugebietserschließung werden beachtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Deutschen Telekom GmbH zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0
Stadt Simbach a. Inn vom 14.12.2015
Die Stadt Simbach am Inn erhebt folgende Einwendungen:
Die Zufahrt vom geplanten Gewerbegebiet (von-Siemens-Straße) zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 muss für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Bewirtschaftung der Flächen gewährleistet sein.
Wir bitten um Eintragung der Schleppkurve in den Plan.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Planer soll beauftragt werden, den Einbindungsbereich der von-Siemens-Str. zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn für die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gestalten. Im genannten Einmündungsbereich wird eine Schleppkurve im Plan eingetragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stadt Simbach am Inn zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0
Der Planer wird beauftragt, den Einbindungsbereich der von-Siemens-Str. zum Feldweg FlNr. 665/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn so zu gestalten, dass die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gewährleistet wird (Eintragung einer Schleppkurve im Einmündungsbereich).
Bayernwerk AG vom 15.01.2016
Die Stellungnahme der Bayernwerk AG vom 15.01.2016 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise der Bayernwerk AG bzgl. der 110 kV-Leitungen und der Mittel- und Niederspannungsanlagen werden in den Bebauungsplan mitaufgenommen.
Aufgrund der mittlerweile auf dem öffentlicher Feld- und Waldweg zwischen Waldblickstraße und Hitzenau (Fl.Nr. 557 Gemarkung Kirchdorf a.Inn) verlegten 20kV-Kabel, sollte auf die im rechtskräftigen Bebauungs-plan geplante Verlegung des Weges verzichtet werden.
Der Planer soll mit der entsprechenden Umplanung beauftragt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis.
Der Planer wird beauftragt, die Hinweise der Bayernwerk AG in den Bebauungsplan aufzunehmen und die gennannte Umplanung hinsichtlich der geplanten Verlegung des Weges durchzuführen.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0
Staatliches Bauamt Passau vom 21.12.2015
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Passau vom 21.12.2015 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einwendungen des Staatlichen Bauamtes Passau zu Nr. 1 Anbauverbotszone, Nr. 2 Zufahrten, Erschließung und Nr. 3 Kreuzung B12 sind in der Planung bereits berücksichtigt.
Die Hinweise zur Oberflächenentwässerung, der Errichtung von Werbeanlagen, der Bepflanzung werden beachtet. Die Hinweise bzgl. des Lärmschutzes werden im Rahmen des Immissionsschutzgutachtens berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen des staatlichen Bauamts Passau zur Kenntnis und beauftragt den Planer diese im Bebauungsplan mitaufzunehmen.
Abstimmungsergebnis 19 / 19 : 0