Förderung Ersatzbau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Teil A)
Verlässlichere Zahlen sowohl für die weiteren Berechnungen Miethöhe als auch Investitionskostentagessatz können auf Basis des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie nicht mehr ermittelt werden. Hieraus kann die Baukostenschätzung nur auf Grundlage der Kubaturberechnung erfolgen. Eine Kostenschätzung entsprechend DIN 276 nach Einzelgewerken ist erst nach Erstellung einer Entwurfsplanung (Lph 3 nach HOAI) möglich. Diese wird aber zwingend für das gesamte weitere Verfahren (Anträge, Finanzierung, usw.) benötigt.
Das Architekturbüro Hein-Höflmayer hat der Stiftung ein Pauschalangebot bis zur Lph 3 bzw. Lph 4 (Genehmigungsplanung) gemacht (Eckdaten können in nichtöffentlicher Sitzung genannt werden). Die Stiftung bittet die Gemeinde um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 70.000 Euro, damit sie die Entwurfsplanung für das Vorhaben in Auftrag geben kann. Sollte es in der Folge tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages kommen, würde der Zuschuss zur Reduzierung der zu verrechnenden Baukosten führen.
Bei geschätzten 3.500.000 € Nettobaukosten ergäben sich bei einem durch die Gemeinde vereinbarten Honorar nach HOAI 2013 folgende Beträge:
1. Grundlagenermittlung
|
2%
|
7.846,60€
|
2. Vorplanung
|
7%
|
27.463,08€
|
3. Entwurfsplanung
|
15%
|
58.849,46€
|
|
24%
|
94.159,14€
|
Teil B)
Zur Finanzierung des Vorhabens möchte die Pfarrer Resslhuber Stiftung bei der Reg. v. Niederbayern einen Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens stellen. Entsprechend der Hinweise zum Verfahren bei der Vergabe von Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen und Ersatzneubauten von stationären Altenpflegeeinrichtungen ist die Gewährung dieses zinsverbilligten Darlehens (Konditionen derzeit 30 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Tilgungsfrei, 10 jährige Zinsbindung auf 0,9 %, für 100 % der förderfähigen Kosten) wahrscheinlich, wenn die Wohnsitzgemeinde eine Bürgschaft zur Absicherung dieses Darlehens gewährt. Zugleich weist die Kommune damit nach, dass sie den Neubau der Einrichtung für erforderlich hält. Die Pfarrer Resslhuber Stiftung bittet die Gemeinde deshalb um die Zusicherung, dass im Falle der Realisierung des Vorhabens, die Gemeinde entsprechend ihrer Deminimis-Richtlinien 80 % des zu beantragenden Darlehens mit einer Bürgschaft absichern würde. Für die erforderliche Restabsicherung des Darlehens würde die Pfarrer-Resslhuber-Stiftung banküblich eine Grundschuldeintragung vornehmen.
Datenstand vom 22.03.2016 16:18 Uhr