BV Strohham; Flächennutzungsplan Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1221/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.05.2016 ö 8

Sachverhalt

Aufgrund der negativen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Stohham von Seiten des Landratsamtes und der Regierung von Niederbayern ist eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 1221/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 wurden die Stellungnahmen der Träger der Behörden und der sonstigen Träger vorgetragen. Vom Gemeinderat wurde kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt Rottal-Inn zu klären, ob die Möglichkeit das besteht das gesamte Gebiet hinsichtlich einer Bebaubarkeit zu überplanen. 
Eine Möglichkeit für die Baugebietsausweisung bestünde, wenn der Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan geändert werden könnte und die bisher als Splittersiedlung ausgewiesene Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße bzw. der Bergstraße als WA oder MI  ausgewiesen werden könnte. Hierzu müssten die Möglichkeiten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geprüft werden. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu einem möglichen Baugebiet (Erschließungskonzept) wurde vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham im Jahr 1998 überprüft und auch Vorentwürfe erstellt. Das damalige Flächennutzungsplan Deckblatt für den Bereich Strohham wurde nicht mehr weitergeführt, da das Baugebiet Hitzenau- Ost ausgewiesen wurde und somit ausreichende Bauplätze zur Verfügung standen.
Herr Zipfhauser hat bei einem Gespräch in der Gemeindeverwaltung geäußert, dass er eine Erschließung eines möglichen Baugebiets nördlich seines Anwesens auf der Westseite des Anwesens Seibersdorfer Str. 60, begrüßen würde.  
Bei einem Gespräch im Kreisbauamt (Teilnehmer: Fr. Schnid, Hr. Hofer, Bürgermeister Springer, Hr. Desch, sen. Hr. Edmüller) wurde die Angelegenheit nochmals besprochen. Von Seiten des Kreisbauamtes besteht keine Möglichkeit die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1221/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn über eine Ortsabrundungssatzung zu ermöglichen.  Als mögliche Lösung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens angesprochen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Architekturbüro Desch, Kirchham und das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung eines Erschließungskonzepts sowie eines Flächennutzungsplans-/ Landschaftsplandeckblattes zu beauftragen.

Ein möglicher Geltungsbereich für ein Änderungsdeckblatt ist im Lageplan M 1 : 5000 blau gekennzeichnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.07.2016 09:44 Uhr