Entlastungsstraße Hitzenau-Ost


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 4

Sachverhalt

Zum diesem Thema werden die Herren Desch, vom Ingenieurbüro Desch anwesend sein und einen Sachstandsbericht hierzu abgebgeben. Außerdem soll über das weitere Vorgehen beraten und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat herbeigeführt werden.
Entlastungsstraße Hitzenau –Atzing
Sachstandbericht und weiteres Vorgehen.

A.        Schallschutz- und Bodengutachten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 01.02.2016 die Verwaltung beauftragt, das Boden- und  Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben.

Die beiden Gutachten liegen mittlerweile vor und wurden vom Ingenieurbüro Desch ausgewertet.

Bodengrunduntersuchungen
Das Bodengutachten kommt zum Ergebnis, dass die Entlastungsstraße im Bereich von der Einmündung in die Tannenstraße bis ins Gewerbegebiet ohne größere Bodenverbesserungsmaßnahmen gebaut werden könnte.

Schallschutzgutachten
Das Schallschutzgutachten kommt zum Ergebnis, dass es durch den Bau der Entlastungsstraße zu keinen schädlichen Immissionen für die südlichen Anlieger im Bebauungsplangebiet Hitzenau-Ost kommen wird. Deshalb sind beim Bau der Entlastungsstraße keine aktiven Schallschutzmaßnahmen notwendig.

B.        Weiteres Vorgehen

B.1.1  Bau der Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis Gewerbegebiet Atzing 2 als Gemeindeverbindungsstraße

5,00 m Fahrbahn –2,5 m Geh- und Radweg – 6,00 m Entwässerungsmulde => 18,50 m Gesamtbreite

Kostenschätzung des Ing.-Büro Desch vom 24.10.2016 für die Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis Gewerbegebiet Atzing 2, Gesamtlänge ca. 1.000 m (ohne Kosten für Grundstückskäufe):
Kosten für Erdarbeiten,                                                 brutto ca.   166.876,00 €
Straße                                                                                                               brutto ca.   447.300,00 €
Gehweg                                                                                                                   brutto ca.   156.700,00 €
Entwässerung                                                                                                         brutto ca.   288.000,00 €
Straßenbeleuchtung                                                                                              brutto ca.   181.500,00 €
Kleintierdurchlässe                                                                                                brutto ca.      50.000,00 €
Nebenkosten 15%                                                                                                  brutto ca.    193.556,00 €
Ausgleichs- u. Ökoflächen                                                                                    brutto ca.    104.400,00 €
Gesamtkosten                                                                                                       brutto ca. 1.870.278,00 €
*zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe und Bepflanzung
Kosten für den Teil der Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis zur Einfahrt Tannenstraße (300 m) ca. 477.829,00€ brutto, zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe.

Kosten für den Teil der Entlastungsstraße von der Einfahrt Tannenstraße bis zum Anschluss an das Gewerbegebiet Atzing II  (700 m) ca. 1.288.049,00 € brutto, zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe.

Weiteres Vorgehen
- Detaillierte Planung der Trassenführung und Vermessung des Trassenbereichs und Erhebung der        Grundstücksflächen der Privateigentümer, welche für die Trassenführung benötigt werden;

- Scopingtermin mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (Änderung FNP, Aufstellung BeBauPl, Vorgaben und Einwände der Träger öffentlicher Belange und der Behörden);

- Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der geplanten Trassenführung; Abklären der Verkaufsbereitschaft und der Kaufpreisvorstellungen. 

- Antrag beim Landratsamt Rottal-Inn bzw. bei der Regierung von Niederbayern auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Gemeindeverbindungsstraße. Dabei sollte auch abgeklärt werden, ob der Bau der Gemeindeverbindungsstraße in zwei Teilabschnitten und zeitversetzt erfolgen kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung hat.

- Der Abschnitt Hauptstraße bis Tannenstraße könnte im Jahr 2018 und der Abschnitt Tannenstraße bis Gewerbegebiet Atzing II im Jahr 2019 bis 2020 realisiert werden. 

- Festlegung des Beginns der Erschließung der Fichtenstraße (Bestätigung des im Bebauungsplan festgelegten Straßenverlaufs, Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen und Festlegung des Baubeginns). 

B.1.2 Verzicht des Bau der Entlastungsstraße insgesamt

Die Planungen der Straßen im Bebauungsplangebiet Hitzenau-Ost BA III erfolgte durch das Ingenieurbüro Desch, nach den Vorgaben der Gemeinde Kirchdorf a. Inn sowie unter der Annahme, dass die Entlastungsstraße im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes, von der Hauptstraße bis zur Einmündung in die Tannenstraße realisiert wird (Aufrechterhaltung der Nord-Süd-Achse).

Sollte die Entlastungsstraße weder im gesamten Verlauf noch im Teilbereich Hauptstraße bis Einmündung Tannenstraße gebaut werden, müsste die Fichtenstraße, wenn diese wie im Bebauungsplan dargestellt  gebaut wird, den gesamten Verkehr des südlichen Bereichs der Hauptverkehrsachse „Tannenstraße“ aufnehmen (Zu- und Abfahrt).

Bei dieser Variante würde die Tannenstraße an deren südlichen Ende als Sackgasse enden, was bei der Abfallentsorgung der beiden südlichsten Grundstücke zu Schwierigkeiten führen könnte. Deshalb müsste ggf. eine Wendeplatte gebaut werden.

Außerdem könnte es wegen der engen und unübersichtlichen Einmündungen von der Fichtenstraße in die Innviertler Straße und im weiteren Verlauf in die Hauptstraße, zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommen. 

Deshalb sollten für diesen Fall Überlegungen angestellt werden, ob die Fichtenstraße einen anderen Verlauf nehmen soll. Dazu müssten ggf. die im bestandskräftigen Umlegungsverfahren festgelegten Grundstücke neu geordnet, der Bebauungsplan geändert und der Straßenverlauf neu geplant werden.

Weiter müsste eine juristische Prüfung erfolgen, ob ein Eingriff in das bestandskräftige Umlegungsverfahren aufgrund einer nachträglichen Änderung der Straßenführung der Fichtenstraße möglich ist und wenn ja, welche Schritte hierzu unternommen werden müssten. 

Für diese alternative Maßnahme ist derzeit keine Kostenschätzung vorhanden.

Datenstand vom 13.12.2016 09:31 Uhr