Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 9

Sachverhalt

I. Straßenbeschreibung:

Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Straßen/ Teilstücke zu Ortsstraßen gewidmet:

Tannenstraße

Anfangspunkt:        Einmündung Stadlecker Weg
Endpunkt:        Ausbauende bei Grundstück FlNr. 517/160
FlNr.        517/55,   Teilfläche 517/200        
Gesamtlänge:        733 m

Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Wege beschränkt öffentlich gewidmet:

Fußweg vom Baugebiet Hitzenau Ost nach Machendorf

Anfangspunkt:        Wendeplatz FlNr. 517/140
Endpunkt:        FlNr. 415/0        
FlNr.        514/14,   414/24
Gesamtlänge:        200 m                
               
II. Verfügung:

Die unter I. bezeichneten Straßen- bzw. Teilstücke werden zu Ortsstraßen bzw. zu beschränkten öffentlichen Wegen gewidmet.

III. Träger der Straßenbaulast:

Der Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn

IV. Wirksamwerden:

Die Verfügung wird mit dem Tag der Verkehrsübergabe wirksam.

V. Sonstiges:

Die Widmung/ Umstufung erfolgt aufgrund des Straßenausbaues.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss widmet die vorstehend genannten Straßen und Wege gemäß Art. 6 BayStrWG.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.12.2016 09:31 Uhr