Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
I. Straßenbeschreibung:
Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Straßen/ Teilstücke zu Ortsstraßen gewidmet:
Tannenstraße
Anfangspunkt: Einmündung Stadlecker Weg
Endpunkt: Ausbauende bei Grundstück FlNr. 517/160
FlNr. 517/55, Teilfläche 517/200
Gesamtlänge: 733 m
Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Wege beschränkt öffentlich gewidmet:
Fußweg vom Baugebiet Hitzenau Ost nach Machendorf
Anfangspunkt: Wendeplatz FlNr. 517/140
Endpunkt: FlNr. 415/0
FlNr. 514/14, 414/24
Gesamtlänge: 200 m
II. Verfügung:
Die unter I. bezeichneten Straßen- bzw. Teilstücke werden zu Ortsstraßen bzw. zu beschränkten öffentlichen Wegen gewidmet.
III. Träger der Straßenbaulast:
Der Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn
IV. Wirksamwerden:
Die Verfügung wird mit dem Tag der Verkehrsübergabe wirksam.
V. Sonstiges:
Die Widmung/ Umstufung erfolgt aufgrund des Straßenausbaues.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss widmet die vorstehend genannten Straßen und Wege gemäß Art. 6 BayStrWG.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 13.12.2016 09:31 Uhr