Antrag Kindergarten St. Nikolaus/Simbach - Förderung der Finanzierung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 31.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Den Kindergarten St. Nikolaus in Simbach/Erlach besuchen ab 01.09.2016 fünf behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder. Die Einrichtung erfüllt damit grundsätzlich die Voraussetzung für die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+X gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG. Betroffen ist auch ein Kind aus dem Gemeindegebiet Kirchdorf a.Inn. Als integrative Einrichtung stellt die Einrichtung deshalb einen Antrag zur Finanzierung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft. Für die Gemeinde Kirchdorf a.Inn würde sich ein Anteil von 6 Wochenstunden mit einem geplanten Arbeitgeberbrutto in Höhe von 7.100 Euro ergeben.
Die Personalkosten für die zusätzliche pädagogische Fachkraft werden zu 80 % durch Staat und Komune je zur Hälfte finanziert. Für die Gemeinde Kirchdorf a.Inn würde sich in diesem Fall ein Anteil von ca. 2900 Euro ergeben.
Es ist grundsätzlich zu entscheiden, ob die Gemeinde Kirchdorf a.Inn bereit ist, über den Gewichtungsfaktor 4,5 hinaus zusätzliche Personalkosten für Integrativkräfte zu tragen. Die konkrete Höhe der Förderung kann erst mit Endabrechnung des Kindergartenjahres 2016/17 (verteilt auf BayKiBiG-Förderanträge 2016 und 2017) erfolgen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erhöhung des Gewichtungsfaktors (4,5 + X) gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG für den Kindergarten St. Nikolaus in Simbach a.Inn für Kinder aus dem Gemeindegebiet Kirchdorf a.Inn bis auf weiteres zu. (Beschluss würde dem Beschluss Stadt Simbach entsprechen).
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 13.12.2016 09:47 Uhr