Auswirkungen PSG II auf Bewohner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 30.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö 4

Sachverhalt

Das Bundesgesundheitsministerium hat „Gemeinsame Empfehlungen des BMG sowie Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene zur Umsetzung einer einheitlichen und rechtssichereren Vergütungsabrechnung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ herausgegeben. Diese Unterlage, die wichtige offene Fragen klärt, wird mit der Ladung zugesandt. In einer Sondersitzung der Landespflegesatzkommission am 21. November wird auf der Grundlage dieser Unterlage das weitere Vorgehen diskutiert. Bei unserem Fachtag am 23. November in Eching wird der Einrichtung das Ergebnis bekanntgegeben.

Folgende Kernpunkte sollen ab Januar 2017 für die Entgeltabrechnung angewandt werden:


1. Die Pflegesätze und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) werden auf Grundlage einer monatlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis von 30,42 Tagen als täglicher und monatlicher Wert im Rahmen der Vergütungsvereinbarung ermittelt d. h. es wird in der Regel mit einheitlichen und gleichen Monatsbeträgen gerechnet.

2. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen EEE kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.

3. Alle Entgeltbestandteile sollen zukünftig in Höhe des festgesetzten monatlichen Durchschnittswertes auf Basis von 30,42 Tagen unabhängig von der konkreten Anzahl der Kalendertage des Monats in Rechnung gestellt werden.

4. Bei Ein- und Austritt im laufenden Monat wird der in der Vergütungsvereinbarung vereinbarte Pflegesatz pro Tag als Basis für die Abrechnung der Anwesenheitstage genutzt.

5. Die Berechnung des Abschlags nach § 87a Abs. 1 S. 7 SGB XI (Abzug von 25%) zur Be-rücksichtigung von Abwesenheitszeiten erfolgt im Bereich des pflegebedingten Auf-wands auf Basis des vereinbarten Pflegesatzes pro Tag unter Berücksichtigung der in-dividuellen Landesregelungen. Der Monatsbetrag reduziert sich demnach um den Abschlagsbetrag für die relevanten Tage.

6. Der Besitzstandsschutzbetrag ermittelt sich aus der Differenz zwischen den individu-ellen Eigenanteilen für den Monat Dezember 2016 auf Basis von 30,42 Tagen und dem individuellen Eigenanteil auf Basis von 30,42 Tagen für Januar 2017.


7. Der Besitzstandsschutzbetrag ist ein Monatsbetrag und wird auch für Teilmonate voll geleistet.

8. Bei Abwesenheiten wird der Besitzstandsschutzbetrag grundsätzlich in voller Höhe weiter gezahlt. Im Fall der Kürzung der Leistungsbeträge durch die zuständige Pflege-kasse kann der Besitzstandsschutzbetrag anteilig im gleichen Umfang gekürzt werden.

Auf Basis dieser Empfehlungen und der vorliegenden Vergütungsvereinbarungen ergäbe sich für unsere Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 ein monatliches zu zahlendes Gesamtentgelt von 1.261,52 € im Doppelzimmer. Anlä sslich der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2016 hat die Verwaltung eine Beispielrechnung zu PSG II aufgelegt. Unter Berücksichtigung der damals vorliegenden Informationen kam man auf einen einheitlichen Bewohnereigenanteil von 1216 Euro.

Datenstand vom 22.03.2017 17:06 Uhr