Entlastungsstraße Hitzenau-Ost
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat 19. Dezember 2016:
Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2016 beschlossen, die diskutierte Variante Tannenstraße bis Schützenstraße nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Höhe der Förderung für die Variante Hauptstraße bis von-Siemens-Straße abzuklären.
Ergebnis des Gesprächs bei der Regierung von Niederbayern am 16. Februar 2016
- Die geplante Entlastungsstraße zwischen Hauptstraße und von Siemens-Straße ist nach Meinung der Regierung von Niederbayern förderfähig nach Art. 2 Nr. 1a BayGVFG als verkehrswichtige innerörtliche Straße.
- Förderung könnte mit 50 % + x in Aussicht gestellt werden. Die endgültige Förderung hängt von der dann maßgeblichen Finanzlage der Gemeinde ab und kann derzeit nicht abschließend konkretisiert werden.
- Die Gestehungskosten der Grundstücke sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
- Beleuchtung (derzeit geschätzt ca. 45.000 €) ist nicht zuwendungsfähig.
- Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass insofern eine Veränderungssperre für 10 Jahre bestehen würde; falls Erschließung angebaut würde ist dies förderschädlich.
- Die Entlastungsstraße sollte in einem Zug gebaut werden. Zwei Bauabschnitte sind lt. Regierung von Niederbayern förderschädlich.
Es ist davon auszugehen, dass dann zwischen Haupt- und Tannenstraße eine reine Erschließung vorliegt. Zudem erschiene es unwirtschaftlich die Straße in zwei Teilabschnitten zu errichten.
- Stichtag Antragstellung jeweils 1.9. des Vorjahres. Bescheiderteilung nur bei ausreichenden HH-Mitteln der Regierung.
Kostenschätzung
Hauptstraße bis von Siemens-Straße ohne Grunderwerb: 1,68 Mio. €
davon:
Hauptstraße bis Tannenstraße 477.829 €
Tannenstraße bis von-Siemens-Straße 1.101.249 €
Ausgleichsflächen / Ökoflächen 104.400 €
zudem Grunderwerb für geschätzt ca. 15.000 Quadratmeter.
Aspekt Erschließung Fichtenstraße
Die Erschließung der Fichtenstraße in der im Bebauungsplan vorgesehenen Form kann erst erfolgen, wenn Klarheit besteht, ob die Entlastungsstraße gebaut werden soll. Mit Blick auf die noch nicht geklärten Verhandlungen zum Grundstückserwerb für die Entlastungsstraße, sollte eine Erschließung (nach Bebauungsplan) erst beauftragt werden, wenn die Grundstückverhandlungen zumindest vorvertraglich geregelt wurden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bau der Entlastungsstraße zwischen Hauptstraße und von Siemens-Straße weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte mit dem IB Desch und den weiteren Fachbehörden abzustimmen, Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen und dem Gemeinderat hierzu erneut zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 08.05.2017 15:33 Uhr