Bestellung eines Jugendbeauftragten - Aufhebungsbeschluss zum Jugendausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemeinderat am 20. Februar 2017
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20. Februar 2017 die Neugründung eines Jugendausschusses beschlossen.

Haupt- und Finanzausschuss am 1. März 2017
Die geplante Neueinrichtung eines Jugendausschusses wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 1. März 2017 nochmals intensiv diskutiert. Dabei wurde u.a. eine evtl. haftungsrechtliche Problematik für den Jugendausschuss mit Blick auf die anstehende Prüfungsmitteilung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes zum Ferienprogramm durch die Verwaltung angesprochen.
Das Gremium einigte sich auf folgende Lösung:
Der Jugendausschuss wird nicht gegründet. Dafür wird auf Vorschlag der Verwaltung ein Jugendbeauftragter in der Verwaltung bestimmt, der für die Anliegen der Gemeinderäte in diesem Bereich zuständig und Ansprechpartner sein soll. Ein entsprechender Beschluss wird für die Gemeinderatssitzung am 20. März 2017 vorbereitet.

Hinweis:
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Geschäftsverteilung durch den Bürgermeister, Hr. Koidl mit dieser Aufgabe betrauen.
Ergänzend zum Jugendbeauftragten in der Verwaltung, besteht weiterhin die Möglichkeit einen Jugendbeauftragten aus den Reihen des Gemeinderates zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt von der Einrichtung eines Jugendausschusses abzusehen und dafür einen Jugendbeauftragten aus den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung zu bestimmen.
Dieser Jugendbeauftragte ist für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit als Ansprechpartner in Sachen Jugendarbeit, Ferienprogramm, etc. zuständig.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 08.05.2017 15:33 Uhr