Jahresrechnung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2017 ö 16

Sachverhalt

Art. 102 (2) GO sieht vor, dass die Jahresrechnung bis zum 30. Juni des folgenden Jahres aufzustellen ist, damit sie dem Gemeinderat anschließend vorgelegt werden kann. Diese Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die GO knüpft daran keine weiteren Tätigkeiten des Gemeinderats.

Bis zum Haushaltsjahr 2015 fasste der Gemeinderat jeweils nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend Art. 102 (3) GO Feststellungs- bzw. Entlastungsbeschlüsse zur Jahresrechnung.

Der Bay. Komm. Prüfungsverband hat darauf hingewiesen, dass sofern eine Vorlage der Jahresrechnung 2016 an den Gemeinderat noch während des Prüfungszeitraumes erfolgt, dieses Haushaltsjahr noch in den Prüfungsbericht aufgenommen werden kann.

Davon unbenommen bleibt das Prüfungsrecht bzw. die Prüfungspflicht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nach Art. 103 GO für die Jahresrechnung 2016.

Die Jahresrechnung 2016 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9653.639,94 € und im Vermögenshaushalt mit 4.480.133,31 €.
Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den  Vermögenshaushalt beträgt 898.204,30 €, die Zuführung des Vermögenshaushaltes an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.650.856,45 €. Entnommen wurden im Haushaltsjahr 2016 der Allgemeinen Rücklage 1.834.513,98 €.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der vorgelegten Jahresrechnung 2016.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.05.2017 15:33 Uhr