Aktuelle Entwicklung Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.03.2017 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung hat im Rahmen der Haupt- und Finanzausschuss Sitzung vom 28.03.2017 über das vom Bund angekündigte Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuungs­einrichtungen berichtet. Demnach will der Bund für Maßnahmen, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden, weitere 1,1 Mrd. Euro für den Ausbau dieser Betreuungsplätze bereitstellen. Förderfähig sollen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt sein. Der Freistaat plant nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen. Grundzüge dieser Richtlinie können dem Schreiben des StMAS entnommen werden. Diese Information ist dem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügt.

Die Verabschiedung dieses Programmes erfolgt voraussichtlich im Mai 2017, ebenso wie der Erlass der Förderrichtlinie.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich für die Inanspruchnahme dieses Programmes für die Sanierung bzw. Erweiterung des Kindergartens Sonnenschein, Machendorf ausgesprochen. Auf Grund der begrenzten Fördermitteln ist allerdings ein zügiges Verfahren notwendig. Folgende grundsätzliche Baumaßnahmen wurden im Rahmen der Sitzung angedacht:

  • Fassadensanierung
  • Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
  • Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb

Ein Auszug aus den Bestandsplänen ist im RIS abrufbar.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich auf Grund der Ausgangslage dafür ausgesprochen ohne weitere Verzögerung einen Planungsauftrag für dieses Vorhaben zu vergeben. Die hierfür notwendige Vergabe ist als TOP 16 durch die Verwaltung vorbereitet worden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Möglichkeit der Teilnahme der Gemeinde am Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuungs­einrichtungen. Er beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Schritte für eine Umsetzung folgender Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes zu ergreifen:
  • Fassadensanierung
  • Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
  • Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb

Die hierfür notwendigen Mittel sind im Haushalt 2017 bzw. 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.07.2017 10:55 Uhr