Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 25 Bereich Strohham Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund der negativen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Strohham von Seiten des Landratsamtes und der Regierung von Niederbayern ist eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 1221/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 wurden die Stellungnahmen der Träger der Behörden und der sonstigen Träger vorgetragen. Vom Gemeinderat wurde kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt Rottal-Inn zu klären, ob die Möglichkeit besteht das gesamte Gebiet hinsichtlich einer Bebaubarkeit zu überplanen. 
Eine Möglichkeit für die Baugebietsausweisung bestünde, wenn der Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan geändert werden könnte und die bisher als Splittersiedlung ausgewiesene Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße bzw. der Bergstraße als WA oder MI  ausgewiesen werden könnte. Hierzu müssten die Möglichkeiten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geprüft werden. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu einem möglichen Baugebiet (Erschließungskonzept) wurde vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham im Jahr 1998 überprüft und auch Vorentwürfe erstellt. Das damalige Flächennutzungsplan Deckblatt für den Bereich Strohham wurde nicht mehr weitergeführt, da das Baugebiet Hitzenau- Ost ausgewiesen wurde und somit ausreichende Bauplätze zur Verfügung standen.
Herr Zipfhauser hat bei einem Gespräch in der Gemeindeverwaltung geäußert, dass er eine Erschließung eines möglichen Baugebiets nördlich seines Anwesens auf der Westseite des Anwesens Seibersdorfer Str. 60, begrüßen würde.  
Bei einem Gespräch im Kreisbauamt (Teilnehmer: Fr. Schmid, Hr. Hofer, Bürgermeister Springer, Hr. Desch, sen. Hr. Edmüller) wurde die Angelegenheit nochmals besprochen. Von Seiten des Kreisbauamtes besteht keine Möglichkeit die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1221/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn über eine Ortsabrundungssatzung zu ermöglichen.  Als mögliche Lösung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens angesprochen.

Der Tagesordnungspunkt wurde  bereits mehrmals sowohl vom Gemeinderat als auch vom Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Die im möglichen Geltungsbereich liegenden Grundstückeigentümer wurden bereits im Vorfeld der Bauleitplanung von der Verwaltung befragt.
Ergebnis: Lediglich ein Grundstückseigentümer sprach sich ausdrücklich gegen eine geplante Flächennutzungsplan-/ Landschaftsplanänderung aus.


Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 27.03.2017 empfohlen, den Planungsauftrag für die Änderung des Flächennutzungsplanes an das Ingenieurbüro BauArt, Pfarrkirchen zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt den rechtskräftige Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für das Gebiet Strohham mit Deckblatt-Nr. 25 zu ändern.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt.
Im Norden:        durch die Nordgrenze der Grundstücke Fl.Nr. 1221 bzw. 1177 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Osten:        durch die Zollhausstraße
Im Süden        durch die Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße
Im Westen:        durch die Bebauung entlang der Bergstraße

Und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn: 

Fl.Nr. 1177, 1185, 1188, 1189, 1190, 1187, 1186, 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1222/4, 1222, 1221, 1172 (Teilstück Zollhausstr.).


Mit der Ausarbeitung eines Änderungsdeckblattes Nr. 25 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wird das Architekturbüro BauArt, Pfarrkirchen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.07.2017 10:55 Uhr