Haushaltssatzung 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4.4

Sachverhalt

Entwurf Haushaltssatzung:

H A U S H A L T S S A T Z U N G


der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr


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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn
folgende Haushaltssatzung:


§ 1

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im   Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        10.396.500,00 €                                                                                
im   Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        5.063.500,00 €        
festgesetzt.

2. Der Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im  Erfolgsplan
in den Erträgen        1.278.000,00 €
und in den Ausgaben auf        1.272.500,00 €

und im Vermögensplan
in den Einnahmen        63.000,00 €
und Ausgaben auf je        55.000,00 €        
festgesetzt.                        

§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
auf 1.100.000,00 € festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ 
werden auf  0,00 € festgesetzt.






§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
   1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                330 v.H.                                            
   b) für die Grundstücke (B)                                                        330 v.H.                                                                                      
   2. Gewerbesteuer                                                                   350 v.H.                                                                                                       

§ 5

1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf   1.000.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   300.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.



§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2017   in Kraft.

Beschluss

Der Haushaltssatzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist zur Niederschrift zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.07.2017 11:42 Uhr