Entwurf Haushaltssatzung:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr
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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 10.396.500,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 5.063.500,00 €
festgesetzt.
2. Der Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen 1.278.000,00 €
und in den Ausgaben auf 1.272.500,00 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen 63.000,00 €
und Ausgaben auf je 55.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
auf 1.100.000,00 € festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“
werden auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt (Art. 73 GO).
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.