Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen die Erschließungsbeitragssatzung in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen. Diesem Anliegen kann bereits vor dem Vorliegen des Prüfberichts nachgekommen werden.
Der in Anlage beigefügte Satzungsentwurf entspricht weitgehend dem Muster des Bayer. Gemeindetages.
In § 7 – Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke – weicht der Satzungsentwurf von der Mustersatzung ab. Eckgrundstücke sollen – wie auch bisher – weiterhin mit 55 % der Grundstücksfläche angesetzt werden (Gemeindetagsmuster 2/3 der Grundstücksfläche).
Der vom Gemeindetag gesehene Mehrwert für Eckgrundstücke wird von der Verwaltung nicht geteilt. Eine derartige Verteuerung von Eckgrundstücken wird nicht empfohlen. Mehrkosten für die Gemeinde entstehen dadurch nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der als Anlage beigefügten Form zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 04.07.2017 11:42 Uhr