BV Kirchenweg 45, Errichtung Sichtschutzzaun (Höhe 2m) an der Westseite auf dem Grundstück FlNr. 45/36 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 13

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchdorf-Nord BA I entspricht nicht den Festsetzungen. Laut Nr. 2.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind an der seitlichen Grundstücksgrenze nur Zaunverläufe zulässig, welche entweder als Holzzaun ohne Sockel oder als Drahtzaun (max. 1m hoch), jedoch beidseitig hinterpflanzt, errichtet werden. 
Der Bauherr begründet den Sichtschutz mit „dem andauernden unzumutbaren Anblick des Nachbargrundstücks.“ Zur Veranschaulichung der Situation schlägt er einen Ortstermin auf seinem Grundstück vor.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss lehnt den beantragten Sichtschutzzaun ab und empfiehlt dem Bauwerber den bestehenden Maschendrahtzaun mit Sträuchern zu bepflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.10.2017 09:18 Uhr