BV Armeding Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 jeweils Teilflächen zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Armeding;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 17

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Armeding“. Das Vorhaben kann an die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen, wonach der Bauherr die Kosten für den öffentlichen Teil der Ver-und Entsorgungsanlage zu tragen hat. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.10.2017 09:18 Uhr