BV Ulmenweg 2; Neubau eines EFH mit Garage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/80 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der folgenden Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Gelände:
Zulässig sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis 0,5 m  geplant sind Aufschüttungen bis 0,90 m
Begründung:
Die Höhenlage des Gebäudes wird im Mittel an die vorhandene Straße angepasst. Talseits ergibt sich daher eine Aufschüttung bis zu 0,90 m

Gebäudeproportionen zulässig 1: 1,33, geplant ist 1 : 1,27 
Durch die geringfügige Unterschreitung der Gebäudeproportionen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. 

Baugrenzen:
Die Baugrenzen werden im Süden mit der Terrasse um ca. 2,6 m²  und dem Wohnhaus um 2,12 m² geringfügig überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.11.2017 09:49 Uhr