22. Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Ritzing an der Piusstraße) Biligungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Änderungsdeckblattes Nr. 22, in der Zeit vom 25.09.2017 bis 13.10.2017 wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Grobabstimmung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden ebenfalls keine Einwendungen vorgebracht.
Die Hinweise der Versorgungsträger (Energienetze Bayern, Telekom und Bayernwerk) auf die Schutzabstände zu den im Baugebiet verlaufenden Kabeltrassen werden im Rahmen der Bauleitplanung beachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnisnahme im RIS eingestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Versorgungsträger (Energienetze Bayern, Telekom und Bayernwerk) auf die Schutzabstände zu den im Baugebiet verlaufenden Kabeltrassen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat billigt das vom Landschaftsplanungsbüro Klose – Dichtl, Triftern, gefertigte Änderungsdeckblatt-Nr. 22 zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, für das Gebiet „Ritzing, An der Piusstraße“, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 29.06.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 22 für die Dauer eines Monats öffentlich auszu
legen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.02.2018 15:16 Uhr