Stellungnahme als Träger öffentlicher Trinkwasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Rottal-Inn bittet gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO die Gemeinde Kirchdorf a. Inn, als Träger öffentlicher Trinkwasserversorgung, bis zum 14.11.17, zum geplanten Vorhaben „Errichtung eines Gerätelagers in Buch, FlNr. 988/2, Gemarkung Julbach“ Stellung zu nehmen. Ein Teil des Vorhabens liegt in der Wasserschutzgebietszone der Gemeinde Kirchdorf W IIIA.
Gemäß Nr. 6.1 der Schutzgebietsverordnung ist es in Zone W IIIA verboten, bauliche Anlagen zu errichten, sofern die Gründungssohle tiefer als 2 m über dem höchsten Grundwasserstand liegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Ausnahmegenehmigung zu Punkt 6.1 der Schutzgebietsverordnung zu. Es wird davon ausgegangen, dass keine Beeinträchtigungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.02.2018 08:58 Uhr