Straßenverkehrsrecht; Tempo 30 in der Hauptstraße vor dem Kindergarten Sonnenschein
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 01.01.2017 wurde die StVO geändert. § 45 Abs. 9 erleichtert seither die Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h aus Gründen der Sicherheit und Ordnung auf Straßen an denen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäuser und Kindertagesstätten im unmittelbaren Bereich liegen.
Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
Aufgrund der Änderung der Straßenverkehrsordnung regt die Verwaltung an, die Hauptstraße in Machendorf vom Bahnübergang bis zur Einfahrt in die Herbert- Zill- Straße auf Tempo 30 zu reduzieren. In diesem Bereich liegt eine unübersichtliche Engstelle sowie im weiteren Verlauf der Kindergarten Sonnenschein.
Diese Vorgehensweise wurde mit Herrn POK Franz Mayer in einer Verkehrsschau besichtigt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die oben genannte Temporeduzierung und beauftragt den 1. Bürgermeister eine entsprechende Anordnung einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen gemäß § 45 StVO anzuordnen. Über ein Verkehrskonzept soll im Rahmen der anstehenden Städtebauförderungsmaßnahme beraten werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 07.02.2018 08:58 Uhr