Armeding 14a; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage in Armeding, Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 Gmkg. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid am 22.06.2017 vom Bau- und Umweltausschuss behandelt. Das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Armeding kann an die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen, wonach der Bauherr die Kosten für den öffentlichen Teil der Hausanschlüsse für Wasser und Kanal trägt.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei erteilt. Nunmehr wurde der Bauantrag gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung gem. § 7 WAS und §7 EWS abzuschließen, wonach der Bauherr auch die Hausanschlusskosten für den öffentlichen Teil übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.03.2018 08:48 Uhr