Bebauungsplan "Kirchdorf-Nord BA I" Deckblatt Nr. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung des Änderungsdeckblattes des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2017 bis 08.01.2018 wurden folgende Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:

„Das überplante Gebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine entsprechende Eingrünung ist vorgesehen.
Die Zufahrt zur Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Fläche muss weiterhin uneingeschränkt (Breite, Tragfähigkeit, Kurvenradien) sichergestellt werden.
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen ansonsten keine weiteren Einwände gegen die vorliegende Planung.“

Bischöfliche Finanzkammer Passau:

„Eine spätere Zufahrt zur Erschließung der genannten Fl.Nr. in baulicher Hinsicht über das im Erbbaurecht vergebene Grundstück der Kirchenstiftung Fl.Nr. 45/26 kommt definitiv nicht in Frage! Dies haben wir ja bereits Herrn G.  mitgeteilt. Es handelt sich hier um eine Zweckänderung des Erbbaurechts (Erschließung eines Hinterliegergrundstückes), die wir als Stiftungsaufsicht nicht genehmigen werden.
Anmerken darf ich, dass im Falle einer späteren Bebauungsplanung durch die Gemeinde natürlich auch überlegt werden sollte, ob nicht das Kirchenstiftungsgrundstück Fl.Nr. 39 einmal mit einbezogen werden könnte. Im Zuge einer solchen Planung ließe sich dann evtl. natürlich eine straßenmäßige Anbindung schaffen.“

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen der Bischöflichen Finanzkammer und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen genommen.


Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Nord“ BA I einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.11.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.03.2018 08:48 Uhr