Umwelt- und Tierfreundliche Bewirtschaftung von Grünflächen im gesamten Gemeindegebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Landrat Michael Fahmüller hat Kreistagsbeschlüsse vom 4. Dezember 2017 übermittelt. In den Beschlüssen werden den Kommunen verschiedene Handlungsempfehlungen zu den Themen „Insektenfreundlicher Landkreis“ und „Glyphosatfreier Landkreis“ gegeben.
Den Beschlussempfehlungen des Landkreises kann aus Sicht der Verwaltung – soweit für die Gemeinde einschlägig – für die gemeindeeigenen Flächen gem. nachfolgendem Beschluss gefolgt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
- Von der Gemeinde bewirtschaftete Flächen sind überlegt zu mähen. Böschungen und Freiflächen sollen zeitlich abgestimmt grundsätzlich nur einmal im Herbst des Jahres gemäht werden. Nur verkehrstechnisch wichtige Böschungsflächen sollen mehrfach gemäht werden. Das Mähgut ist nach Möglichkeit abzutransportieren.
- Glyphosathaltige Spritzmittel und andere Pestizide werden auf gemeindlichen Flächen nicht eingesetzt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Einsatz von chemischen Mitteln nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen, beispielsweise beim notwendigen Einsatz von Rodentiziden.
- Nach Möglichkeit werden auf den von der Gemeinde bewirtschafteten Flächen insektenfreundliche Stauden und Sträucher gepflanzt sowie artenreiche Blumenwiesen angelegt.
- Es wird empfohlen, dass auf privaten und kirchlichen Flächen, insbesondere in Hausgärten, Vorplätzen, Stellflächen, Sportanlagen, Friedhof etc. kein Glyphosat oder andere Pestizide zum Einsatz kommen.
- Beim Abschluss neuer oder bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge von gemeindlichen Flächen wird vom Pächter die Einhaltung der vorgenannten Punkte (insbesondere Tz. 2) eingefordert.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 28.03.2018 08:48 Uhr