Entscheidung Listennachfolger für Gemeinderat Kampfl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Beschlussfassung über den Antrag auf Entlassung rückt der direkt gewählte Listennachfolger in den Gemeinderat nach. Der Listennachfolger wird durch Vereidigung in der nächsten Gemeinderatssitzung in das Ehrenamt berufen und vorher durch den Bürgermeister verständigt. Er muss die Berufung innerhalb einer Woche nach Verständigung schriftlich annehmen. Eine Ablehnung des Ehrenamtes ist möglich. Er muss außerdem die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnisses nach Art. 31 (4) GO erklären.
Bei dem Listennachfolger handelt es sich um Herrn Bernhard Garhammer, Feuerwehrgasse 7, 84375 Kirchdorf a.Inn (gewählt auf Platz Nr. 8 des Listenvorschlags der Christlich Sozialen Union mit 618 Stimmen).
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Bernhard Garhammer, Feuerwehrgasse 7, 84375 Kirchdorf a.Inn der Listennachfolger von Gemeinderat Kampfl
ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.04.2018 09:34 Uhr