Antrag Gemeinderat Unterhuber - Beschlussfassung zum Thema Standesamt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Unterhuber hat nachfolgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
wie der Presse mehrmals zu entnehmen war, plant die Gemeinde Julbach ihr Standesamt und die damit verbundenen Verwaltungsthemen an eine Einrichtung außerhalb der Gemeinde zu vergeben. Die Stadt Simbach hat eine Kooperation hierzu abgelehnt.
Um den Standort des Standesamtes in der Gemeinde Kirchdorf zukunftsfähig zu gestalten, das Standesamt in Kirchdorf zu erhalten und dieses Angebot für unsere Bevölkerung zu sichern, sollen bezgl. einer Zusammenlegung Gespräche mit unserer Nachbargemeinde aufgenommen werden und eine Zusammenlegung thematisiert und wenn möglich geplant werden.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Gemeinde Julbach Kontakt aufzunehmen und der Gemeinde Julbach mittelfristig eine Zusammenarbeit im Bereich Standesamt anzubieten und die Modalitäten abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag wird befürwortet. Er deckt sich mit den Überlegungen der Verwaltung.
- Die Stadt Simbach a. Inn wurde mit Schreiben vom 26.1.2018 nochmals um Stellungnahme gebeten, ob Interesse an eine Zusammenlegung von Standesämtern mittelfristig bestehen würde. Dies hat die Stadt Simbach a. Inn mit Schreiben vom 5.2.2018 verneint (vgl. Anlagen im RIS).
- Mit der Gemeinde Julbach haben bereits im letzten Jahr Gespräche zum Thema Standesamt stattgefunden. Die Gemeinde Julbach hat dabei Interesse an einer Standesamtsabgabe bekundet.
Vor einer Übernahme des Standesamtes Julbach ist aber sowohl die langfristige personelle als auch räumliche Ausstattung des Standesamtes Kirchdorf zu klären. Lt. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG – im RIS beigefügt) muss ein Standesbeamter / eine Standesbeamtin Beamter in der 3. Qualifikationsebene oder ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II sein. Nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht am Landratsamt Rottal-Inn wird die Gemeinde diese Voraussetzung zukünftig erfüllen müssen.
Die Umsetzung eines Zusammenschlusses wird daher nur mittelfristig umsetzbar sein.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Unterhuber zu. Er beauftragt die Verwaltung mit der Gemeinde Julbach Kontakt aufzunehmen und der Gemeinde Julbach mittelfristig eine Zusammenarbeit im Bereich Standesamt anzubieten und die Modalitäten abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.04.2018 09:34 Uhr