Antrag Wir für Kirchdorf - Einführung eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes bei den Gemeinderatssitzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Die Fraktion Wir für Kirchdorf beantragt die Einführung des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Anfragen von Gemeindebürgern“ bei den Gemeinderatssitzungen.

Der Tagesordnungspunkt soll nach dem TOP Anfragen und Anträge der letzte Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil sein und soll Gemeindebürgern die Möglichkeit geben, dass Sie Ihre Anliegen direkt beim Gemeinderat vortragen können.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt ist die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Anfragen von Gemeindebürgern“ im Rahmen der Gemeindeordnung zulässig, wenn dies vom Gremium mehrheitlich gewünscht ist.

Erforderlich hierfür wäre eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (§ 36 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn vom 5. Mai 2014). § 30 (Anfragen) der Geschäftsordnung müsste wie folgt ergänzt werden (kursiv und unterstrichen):

„1Die Gemeinderatsmitglieder und im Sitzungssaal anwesende Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. 2Nach Möglichkeit sollen solche Anfragen sofort durch den Vorsitzenden oder anwesende Gemeindebedienstete beantwortet werden. 3Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. 4Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt.“

Damit wäre geregelt, dass Anfragen möglich sind, eine Diskussion aber – wie auch bei Anfragen aus dem Gemeinderat – ausgeschlossen ist.
Die Stadt Simbach a. Inn praktiziert diese Regelung derzeit. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsleitenden Beamten der Stadt Simbach a. Inn, Hr. Schuhbauer, wird von den Bürgern davon wenig Gebrauch gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf zu.
Der Gemeinderat beschließt § 30 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn wie folgt zu fassen:
„1Die Gemeinderatsmitglieder und im Sitzungssaal anwesende Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.“

Die Änderung soll zum 1.4.2018 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.04.2018 09:34 Uhr