Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Baugebietserschließung in Hitzenau-Ost sind folgende Straßenwidmungen- bzw.  Einziehungen vorzunehmen:
Die Fichtenstraße (Flur-Nr. 517/167 Gmkg. Kirchdorf a. Inn) mit einer Länge von 227 m wird zur Ortsstraße wird gewidmet.
Anfangspunkt:        Einmündung Innviertler Straße
Endpunkt                Einmündung Tannenstraße:
Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr.8 (Flur-Nr. 501/Teilfläche) wird durch die Fichtenstraße ersetzt und auf einer Länge von 237 m eingezogen.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 beginnt nunmehr an der Tannenstraße.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn beschließt folgende Straßenwidmung bzw. Einziehung:
Die Fichtenstraßen (Flur-Nr. 517/167 Gmkg. Kirchdorf a. Inn) mit einer Länge von 227 m wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt:        Einmündung Innviertler Straße
Endpunkt                Einmündung Tannenstraße
Einziehung:
Ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr.8 (Flur-Nr. 501/Teilfläche) wurde aufgrund der Verwirklichung des Bebauungsplans durch die Fichtenstraße ersetzt  und im Rahmen der Erschließung bereits zurückgebaut. Das Teilstück ist auf einer Länge von 237 m einzuziehen. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr.8 beginnt nunmehr an der Tannenstraße.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:29 Uhr