Thema Wasserrecht
Die beschränkte Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Schulstraße auf den Grundstücken Flur-Nr. 111/25 und Flur-Nr. 141/11, Gemarkung und Gemeinde Kirchdorf a. Inn, in das Grundwasser endet am 31.12.2019.
Zu diesem Bescheid wurde bereits aufgrund der Sanierung der Schulstraße am 23.04.2013 sowie am 21.09.2016 je eine dreijährige Verlängerung beantragt und letztmalig genehmigt.
Im wasserrechtlichen Bescheid wird die Verwaltung unter dem Punkt der Nachrüstungspflicht darauf hingewiesen, dass mit den Baumaßnahmen zur Sanierung der Versickerungsanlagen nach den geltenden Regeln der Technik bis spätestens 31.03.2019 zu beginnen ist.
Thema Städtebauförderung
Nach mehrmaliger Diskussion mit Hr. Architekten Leidl besteht Einvernehmen, dass die Maßnahme (Fahrbahn und Gehweg / ohne Schulvorplatz) außerhalb einer möglichen Städtebauförderungsmaßnahme erfolgen soll. Zum einen wäre die Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zeitlich im Jahr 2019 wohl nicht darstellbar und zum anderen ist davon auszugehen, dass trotz Förderung keine merklichen Einsparungen für die Gemeinde erwartbar wären, da sogar ein VgV-Verfahren für eine Architektenauswahl (zur Straßenplanung) erforderlich wäre und hierdurch h.E. erhebliche Mehrkosten entstehen würden.
Votum Bau- und Umweltausschuss
Der Bau- und Umweltausschuss (Sitzung vom 27.03.2017) empfiehlt dem Gemeinderat die Sanierung der Schulstraße und den Einbau von Sedimentationsanlage zu kombinieren.
Haushaltsmittel
400.000 € sind im Haushalt 2018 enthalten (ca. 2/3 der geschätzten Kosten).
Stellungnahme Verwaltung
Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands der Schulstraße ist es zweckmäßig und geboten die Sanierung der Schulstraße mit dem Einbau der Versickerungsanlagen zu kombinieren.
Zudem sollte bei einer derartigen Maßnahme eine Hauptwasserleitung (bisher nicht vorhanden) in der Schulstraße von der Hauptstraße bis zur Grafen- von Berchem- Straße eingebunden werden. Um die Maßnahme zeitlich im Lauf des Jahres 2019 umsetzen zu können, ist ein straffer Zeitplan für Ausschreibung und Vergabe erforderlich. Es wird daher empfohlen mit der Maßnahme umgehend zu beginnen und die Baumaßnahme ohne Städtebauförderung durchzuführen. Hr. Architekt Leidl hat zugesichert die Maßnahmen im Hinblick auf zukünftige städtebauliche Projekte planerisch zu begleiten.