BV Ulmenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/67 Gmkg. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Das gem.  Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben grenzt an die öffentlichen Flächen der Gemeinde (Graben, Wasserfläche) mit einem Abstand von 1,0 m an.

Der  südlich angrenzende Grundstücksnachbar Fl.Nr. 517/68 hat die Bauvorlage unterschrieben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Befreiungsantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.10.2018 09:20 Uhr