BV Neubau einer Bushalle auf der Flurnummer 664/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Emmissionskontingent;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Von der Fa. Steger und Partner wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt.
Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Atzing II, Deckblatt -Nr. 1 vom 20.11.2017 beantragt. Die Befreiung umfasst eine geringfügige Erhöhung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente (Beurteilungszeitraum Nacht) insbesondere im Zeitraum zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr.

Begründung:
Um den Verpflichtungen zum Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs nachkommen zu können werden in den frühen Morgenstunden bis zu 12 Busfahrten benötigt.

Auszug aus dem Gutachten vom 05.09.2018 Büro S &P:
„Die Gesamtgeräuschbelastung nimmt durch eine Erhöhung des Emissionskontingents für das Betriebsgrundstück der Fa. B. im Beurteilungszeitraum Nacht um maximal 0,5 dB (A) zu.
An allen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete bzw. Mischgebiete nach TA Lärm im Beurteilungszeitraum Nacht in Höhe von 40 dB (A) im allgemeinen Wohngebiet (WA) bzw. 45 dB (A) im Mischgebiet (MI) nach wie vor unterschritten.“

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen keine Einwände. Die Letztentscheidung über die Befreiung liegt jedoch beim Landratsamt Rottal-Inn.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Emissionskontingent) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.10.2018 09:20 Uhr