Änderung Bebauungsplan - "Seibersdorf An der Feuerwehrgasse Deckblatt-Nr. 1"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, wurde eine Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ vorgelegt.
Das Deckblatt Nr. 1 berücksichtigt die geplanten Maßnahmen zur Modernisierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf.
Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 2033/5 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan bereits als Gemeinbedarfsfläche im Dorfgebiet (MD) „Feuerwehrgerätehaus“ bzw. als bestehende „Stockbahn“ dargestellt. Die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 BauGB beträgt weniger als 20.000 m ². Es kann daher das beschleunigte Verfahren angewandt werden (§§ 13 a und 13 BauGB).
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt das vom Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, gefertigte Deckblatt-Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ einschließlich textlicher Festsetzungen in der Fassung vom 17.09.2018. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Änderungsdeckblattes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.10.2018 09:20 Uhr