BV Antrag auf wesentliche Änderung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage der Bioenergie Hauswirth GbR, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07.03.2018 teilt das Landratsamt Rottal-Inn, folgendes mit:
„Mit Antrag vom 22.02.2018, eingegangen im Landratsamt Rottal-Inn am 05.03.2018 beantragt die Bioenergie Hauswirth GbR, vertreten durch Herrn Wilhelm Hauswirth, Berg 1, 84375 Kirchdorf a.Inn, eine wesentliche Änderung nach § 16 Abs. 1 BImSchG, i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 und 8.6.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.
Änderungsgegenstand ist:
- Änderung der Betriebsweise in den Regelenergiebetrieb gem. Anhang 3, EEG 2014
- Errichtung und Betrieb eines vierten BHKW´s mit 530 KWe , sowie einer Feuerungswärmeleistung von 1.329 kW zur Flexibilisierung der BHKW-Anlage
- Erhöhung der installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,257 kW auf 2,586 kW bzw. von 500 KW el auf 1.020 kW el
- Errichtung und Betrieb eines BHKW-Containers mit Elektro- und Öllagerraum für das geplante vierte BHKW
- Tektur bezüglich des best. Betriebsgebäudes durch westseitigen Anbau eines Öllagerraumes (für die best. BHKW´S 1- 3) und einer baulichen Abschirmung für die Zuluftöffnungen
- Aufstellung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage (Entschwefelung)
- Errichtung und Betrieb eines neuen Transformators
- Erhöhung der bestehenden Abgaskamine für die best. BHKW´S 1 – 3 auf 3,0 m über Dachfirst des best. Betriebsgebäudes (ca. 11.67 m über Geländeoberkante)
Der Biogasanlage liegen die baurechtlichen Genehmigungen vom 13.09.2004 (Neubau einer Biogasanlage) und vom 08.05.2006 (Errichtung eines Endlagers), sowie die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 17.05.2010 (Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas aus der Vergärung landwirtschaftlicher Produkte und Erweiterung der bestehenden Vergärungsanlage durch Erhöhung der Leistung sowie Errichtung eines zusätzlichen Endlagers mit Gasspeichersack) zugrunde.“
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird um Äußerung gebeten, ob eine ausreichende Erschließung der Anlage auch in Bezug auf die Löschwasserversorgung sichergestellt ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Antragsgegenständen. Zur Löschwasserversorgung wurde Seitens der Gemeinde Stellung ggü. der Hauswirth GbR genommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.05.2018 08:48 Uhr