Antrag Bräuhausschützen Ritzing e.V.; Reservierung der öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz Ritzing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt folgender Antrag der Bräuhausschützen Ritzing e.V. vor.

Antrag auf Reservierung der öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz Ritzing

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrter Damen und Herren Gemienderäte,

beim Schützenhausbau der Bräuhausschützen Ritzing wurde mit der Gemeinde abgemacht, dass die öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz von den Besuchern des Schützenheimes genutzt werden dürfen.
Ebenso hatten wir mit der Raiffeisenbank die Absprache, ihre Parkplätze abends und in der Nacht nutzen zu dürfen. Leider wurde versäumt, diese Absprachen schriftlich festzuhalten.
Seit das Gebäude der früheren Raiffeisenbank in privaten Händen ist, stehen die Parkplätze vor dem Gebäude nicht mehr zu unserer Verfügung. Mittlerweile werden die öffentlichen Parkplätze von den Bewohnern des Gebäudes und auch anderweitig genutzt.
Eigentlich stehen für die Bewohner der ehemaligen Raiffeisenbank genügend Stellplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung. Öffentliches Parken wurde hier durch den Hausbesitzer verboten.
Wegen der Parkplatznot bitten wir um eine bevorzugte Nutzung der Parkplätze durch die Besucher des Schützenheimes, der Kapelle Ritzing und des Blumengeschäftes im Schloss Rizing. Diese Nutzung sollte durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht werden.

Wir bitten um eine positive, schriftliche Entscheidung und würden uns sehr freuen wenn Sie uns damit unterstützen.

Für die Vorstandschaft der Bräuhausschützen Ritzing.
Mit freundlichen Grüßen

Niedermeier Michael
1. Schützenmeister
Bräuhausschützen Ritzing e. V.


Stellungnahme Verwaltung:
Sollte dem Anliegen gefolgt werden, kann nur eine Zeitparkzone eingerichtet werden. Dies hat dann natürlich negative Auswirkungen z.B. für Schichtarbeiter, die dort tagsüber parken.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den oben genannten Parkplatz als Zeitparkzone, begrenzt auf 3 Stunden, auszuschildern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 09.05.2018 08:48 Uhr